Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sirmed

Art. 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Absatz 1: Sofern nicht schriftlich ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden, sind diese AGB integrierter Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen zwischen dem Schweizer Institut für Rettungsmedizin AG (im Weiteren SIRMED genannt) und seinen Kunden und gelten insbesondere für alle Teilnahmen an Seminaren und an Berufsausbildungsprogrammen, sowie für Aufträge an SIRMED. Teilnehmer an Seminaren, Berufsausbildungsprogrammen und Auftraggeber bestätigen mit jeder Anmeldung bzw. Auftragserteilung, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese als integrierender Bestandteil des jeweiligen Vertragswerkes zu erklären.

Absatz 2: Diese Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot der SIRMED. Überdies sind sie integrierender Bestandteil der eigenständigen Vertragswerke der Ausbildung zum dipl. Rettungssanitäter und des strukturierten Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung zum Transportsanitäter.

Art. 2 Vertragspartner

Die vertragliche Partnerschaft besteht

  1. bei Teilnahme an Seminaren aus dem Jahresprogramm - zwischen Teilnehmern der Bildungsangebote und SIRMED. Als Teilnehmer gelten natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen. Bei Seminarteilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt als Vertragspartner die für den Seminarteilnehmer erziehungsberechtigte respektive vertretungsberechtigte Person.
  2. zwischen Auftraggebern offerierter Bildungsangebote (i.d.R. Seminare) und SIRMED. Als Vertragspartner für offerierte Seminarangebote gilt der Adressat der Offerte.
  3. im Rahmen der Berufsbildung zum einen zwischen dem Arbeitgeber des Studierenden und SIRMED, sowie zum anderen zwischen dem Studierenden und SIRMED.

Art. 3 Vertragsabschluss

Über die Teilnahme an der Berufsausbildung wird zwischen den vorstehend genannten Parteien auf der Basis dieser AGB’s schriftlich ein Vertrag abgeschlossen, der mit beidseitiger Unterschrift wirksam wird. Die Anmeldung zu einem Seminar gilt als Bestellung. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch SIRMED gilt der Vertrag als abgeschlossen und die Anmeldung ist verbindlich. Offerierte Bildungsangebote werden durch den Auftraggeber unter Nennung der Offertnummer schriftlich oder per E-Mail bestätigt und gelten damit ausdrücklich als angenommen. Mit dieser Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber gilt der Vertrag als abgeschlossen und der Auftrag ist verbindlich.

Art. 4 Anmeldung

Anmeldungen für Seminare müssen schriftlich, online über die Homepage oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden nach Datum (postalisch nach Poststempel) berücksichtigt.

Art. 5 Preise

Alle Preise sind entweder im Jahresprogramm oder in individuellen Offerten, bzw. den Vertragswerken der Berufsbildung in Schweizer Franken ausgewiesen. Bildungsleistungen sind gem. Art. 21 MWStG von Mehrwertsteuer befreit. Nebenleistungen wie Verpflegung können mehrwertsteuerpflichtig sein.

Art. 6 Durchführung

Bei sämtlichen Seminaren ist eine minimale sowie maximale Teilnehmerzahl definiert. SIRMED behält sich das Recht vor, Veranstaltungen mit zu geringer Teilnehmerzahl bis 10 Tage vor Seminartermin ohne Verpflichtung gegenüber den Teilnehmern zu annullieren. Bei einer Annullation durch SIRMED werden bereits einbezahlte Seminargelder ohne jegliche zusätzliche Verpflichtung innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.

Art. 7 Zahlungskonditionen

Die Seminargebühren müssen bei individueller Anmeldung vor Seminarbeginn auf das Konto der SIRMED einbezahlt sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen erfolgt eine Barzahlung im Schulsekretariat. Teilnehmer, welche die Zahlungskonditionen nicht einhalten, können vom Seminar ausgeschlossen werden. Die Zahlungsverpflichtung gegenüber SIRMED bleibt dadurch bestehen. Bei Rechnungen für Seminare auf Offerte gilt die angegebene Zahlungsfrist.

Art. 8 Rücktritt / Annullierung

Ein gewünschter bzw. notwendig gewordenen Rücktritt muss so schnell wie möglich schriftlich an SIRMED gemeldet werden. Ein Rücktritt bis 22 Wochentage vor Seminarbeginn kann ohne Kostenfolge für den Teilnehmer erfolgen. Ab dem 21. Wochentag vor Seminarbeginn hat SIRMED das Recht auf die folgenden Annullationsgebühren. Diese gelten auch im Falle einer Anpassung der Gruppengrösse gegenüber der ursprünglichen Anmeldung, die eine Reduktion der Ausbildnerzahl nach sich zieht. Hier werden die Annullationsgebühren auf den Kostenanteil für die abgesagten Ausbildner gerechnet. Bei Nichtinanspruchnahme integrierter Leistungen (z.B. Kursskripte, Verpflegung, Parkticket etc.) sind Rückvergütungen ausgeschlossen.

Zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits gegenüber Dritten entstandene Kosten (Kursbuch, Lizenz- und Registrierungsgebühren etc.) werden nicht rückvergütet.

Rücktrittszeitpunkt und Annullationsgebühr

  • Ab 21 bis 15 Wochentage vor Seminarbeginn: 30% des Rechnungsbetrages
  • Ab 14 bis 8 Wochentage vor Seminarbeginn: 50% des Rechnungsbetrages
  • Ab 7 bis 1 Wochentag vor Seminarbeginn: 80% des Rechnungsbetrages
  • Abmeldung am Kurstag / bzw. Nichterscheinen: 100% des Rechnungsbetrages

Dem Teilnehmer werden keine Annullationsgebühren in Rechnung gestellt, wenn er einen Ersatzteilnehmer vermitteln kann, der die ausgewiesenen Zulassungsbedingungen erfüllt. Die Zahlungsverpflichtung geht dann zu gleichen Bedingungen an den Ersatzteilnehmer über. Bei Abwesenheiten, resp. Rücktritt durch Krankheit und/oder Unfall, besteht die Möglichkeit, das Seminar oder verpasste Teile zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Für diese Variante wird ein ärztliches Attest, welches innert Wochenfrist seit Kurstag/Seminarbeginn der SIRMED eingereicht werden muss, vorausgesetzt.

Nichtinanspruchnahme einzelner Seminarteile führt nicht zu einer Ermässigung des Rechnungsbetrages. Für die Berufsausbildung wird eine hiervon abweichende Rücktrittsregelung in den spezifischen Ausbildungsverträgen mit den Lehrrettungsdiensten definiert.

Art. 9 Sicherheit

Sicherheit hat höchste Priorität. Um Risiken zu reduzieren sind Teilnehmer angehalten, den Anweisungen der Ausbildner Folge zu leisten. Darüber hinaus ist, insbesondere bei Veranstaltungen mit praktischen Übungen, angemessene Schutzbekleidung inkl. Schuhwerk zu tragen. SIRMED ist berechtigt, unzureichend geschützte Teilnehmende, bzw. solche, die die Anweisungen nicht einhalten zur eigenen Sicherheit und ohne Regressanspruch von Veranstaltungsteilen auszuschliessen.

Art. 10 Versicherung

Der Abschluss von Versicherungen ist alleinige Sache des Seminarteilnehmers bzw. Auftraggebers. SIRMED übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Diebstahl, Defekt oder Verlust von Kleidern, persönlichen Gegenständen usw.

Art. 11 Seminarinhalt / Ausbildner

Der Abschluss von Versicherungen ist alleinige Sache des Seminarteilnehmers bzw. Auftraggebers. SIRMED übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Diebstahl, Defekt oder Verlust von Kleidern, persönlichen Gegenständen usw.

Art. 12 Absenzenregelung

Für eine formelle Bestätigung über die Teilnahme an einem Seminar ist 90 % der Seminarzeit zu besuchen. Darüber hinaus kann der Seminarleiter Seminarinhalte definieren, die unabhängig von der 90 %-Regelung für den Erhalt einer Bestätigung besucht werden müssen. Für standardisierte Programme wie AHA, ERC, CZV, IVR u.ä. gilt entsprechend den Vorgaben des Lizenzgebers eine 100%ige, ununterbrochene und lückenlose Teilnahmepflicht. Bei Nichterfüllung kann keine Teilnahmebestätigung abgegeben werden.

Art. 13 Preisänderungen

Preisänderungen, spezielle Konditionen usw. bleiben der Geschäftsleitung der SIRMED vorbehalten. Bei einer Seminarpreiserhöhung von über 10 % können Teilnehmer ohne Kostenfolge aus dem Vertrag ausscheiden.

Art. 14 Nebenabreden

Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.

Art. 15 Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen mit SIRMED ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Nottwil, Kt. Luzern, Schweiz.
Es sind die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar.

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