Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeine Fragen
Ist die Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung eine Versicherungsgesellschaft?
Die Gönner-Vereinigung ist keine Versicherungsgesellschaft, sondern ein Förderverein. Mit den Mitgliederbeiträgen werden Menschen mit einer Para- oder Tetraplegie in der Schweiz unterstützt. Die Gönner-Unterstützung von 250 000 Franken wird an Mitglieder ausbezahlt, die eine unfallbedingte Querschnittlähmung erleiden und permanent vom Rollstuhl abhängig sind. Die Zahlung erfolgt unabhängig davon, welche Leistungen ein betroffenes Mitglied von Versicherungen oder anderen Kostenträgern bezieht.
Werde ich als Mitglied der Gönner-Vereinigung im Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil bevorzugt aufgenommen und behandelt?
Die Mitgliedschaft bei der Gönner-Vereinigung berechtigt nicht zu einer bevorzugten Behandlung im Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil. Rechte und Pflichten eines Mitgliedes sind in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbestimmungen (AMB) geregelt. Sie können diese hier einsehen:
Was passiert mit meinen persönlichen Daten, die ich der Gönner-Vereinigung zur Verfügung stelle?
Die Mitgliederdaten können sowohl von der GöV wie auch von der SPS für eigene Marketingzwecke (Mitglieder- und Spendenmarketing) verwendet werden. Die Daten sind für Dritte (z.B. für Promotionszwecke) nicht verfügbar, weder durch Kauf noch durch Tausch.
Wie werde ich über Zeit und Ort der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung informiert?
Das Datum, die Traktanden und das Anmeldeformular für die Mitgliederversammlung werden jeweils in der März-Ausgabe des Gönner-Magazins «Paraplegie» ausgeschrieben. Sie finden das Datum auch auf unserer Webseite: www.paraplegie.ch/de/events
Bin ich gleichzeitig auch Mitglied bei der Rega, wenn ich bei der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung einbezahle?
Die Rega und die Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung sind zwei voneinander unabhängige Unternehmen. Schliessen Sie für jede Institution eine separate Mitgliedschaft ab.
Steuern
Müssen die als Gönner-Unterstützung ausbezahlten Beträge versteuert werden?
Der Betrag, den Sie als Gönner-Unterstützung erhalten, muss in der Steuererklärung deklariert werden.
Kann ein Mitgliederbeitrag bei den Steuern vom Einkommen abgezogen werden?
Der Mitgliederbeitrag der Gönnervereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung kann in einigen Kantonen steuerlich abgesetzt werden. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei den zuständigen Steuerbehörden, ob dies auch in Ihrem Wohnkanton so gehandhabt wird.
Spenden, Mitgliederbeiträge
Wieviel kostet eine Mitgliedschaft?
Gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung gelten derzeit folgende Mitgliederbeiträge:
- Einzelmitgliedschaft: 45 Franken im Jahr
- Einzelmitgliedschaft mit Kindern: 45 Franken im Jahr
- Paarmitgliedschaft: 90 Franken im Jahr
- Familienmitgliedschaft: 90 Franken im Jahr
- Dauermitgliedschaft: einmalig 1 000 Franken
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Mitgliederbeitrag und einer Spende?
Mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrags treten Sie der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung bei und gehen dabei Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied ein. Diese sind in den Statuten und in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen (AMB) festgehalten.
Mit der Einzahlung einer Spende bezeugen Sie Ihre Solidarität mit unserem Hilfswerk. Sie unterstützen damit querschnittgelähmte Menschen in der Schweiz. Aus einer solchen Zahlung entstehen weder Rechte noch Pflichten. Spenden können in unbestimmter Höhe geleistet werden und sind in der Regel steuerabzugsfähig.
Wo kann ich eine Spende einzahlen?
Die Spenden können auf unserer Webseite unter folgendem Link www.paraplegie.ch/de/spenden oder mit folgenden Zahlungsinformationen getätigt werden:
IBAN: CH14 0900 0000 6014 7293 5, Schweizer Paraplegiker-Stiftung, 6207 Nottwil
Für Zahlungen aus dem Ausland:
Swiss Post, Postfinance, 3030 Bern
BIC: POFICHBEXXX
IBAN: CH14 0900 0000 6014 7293 5
Kontoinhaberin: Schweizer Paraplegiker-Stiftung, CH-6207 NottwilWann erhalte ich eine Spendenbestätigung?
Um die Kosten in Grenzen zu halten und um Ihre Spende so direkt wie möglich dem Bestimmungszweck zukommen zu lassen, verzichten wir bei allgemeinen Spenden unter CHF 45.– auf den umgehenden Versand einer Spendenbestätigung. Bei zweckgebundenen Spenden kann dieser Betrag bei bestimmten Projekten abweichen. Alle Spenden ab CHF 5.– werden einmal jährlich Mitte Januar für Steuerzwecke bestätigt und verdankt.
Kann ich aus Versehen doppelt bezahlte Mitgliederbeiträge zurückfordern?
Doppelt bezahlte Mitgliederbeiträge können zurückgefordert werden. Dies löst jedoch einen hohen internen Administrationsaufwand und damit Kosten aus. Sie können sich den doppelt bezahlten Beitrag auch auf das nächste Mitgliedschaftsjahr gutschreiben lassen oder diesen spenden.
Mitgliedschaft bei der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung
Welche Mitgliedschaftsarten gibt es?
Einzelmitgliedschaft: Jahresmitgliedschaft für Einzelpersonen ohne Kinder.
Paarmitgliedschaft: Jahresmitgliedschaft für Paare, Paare mit eingetragener Partnerschaft oder Konkubinatspaare.
Einzelmitgliedschaft mit Kindern: Jahresmitgliedschaft für Elternteil mit Kindern (bis zum 31.12. jenes Jahres, in dem ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet).
Familienmitgliedschaft: Jahresmitgliedschaft für Paare, Paare mit eingetragener Partnerschaft oder Konkubinatspaare mit Kindern (bis zum 31.12. jenes Jahres, in dem ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet).
Dauermitgliedschaft: Lebenslange Mitgliedschaft für eine Einzelperson.
Kann ich eine Mitgliedschaft bei der Gönner-Vereinigung auch verschenken?
Sämtliche Mitgliedschaftsarten können auch als Geschenkmitgliedschaften geführt werden.
Kann ich auch eine lebenslange Mitgliedschaft eingehen?
Es ist möglich, eine Dauermitgliedschaft einzugehen. Diese kostet aktuell einmalig 1 000 Franken und ist ab Einzahlungsdatum aktiv. Die Dauermitgliedschaft ist persönlich und gilt ein Leben lang.
Wann beginnt/endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zeitpunkt der Überweisung des Mitgliederbeitrags auf das Konto der Gönner-Vereinigung. Zahlungen vom 1. Januar bis zum 31. August gelten für das laufende Vereinsjahr. Zahlungen vom 1. September bis zum 31. Dezember gelten ab dem Datum der Überweisung bis zum 31. Dezember des folgenden Vereinsjahres. Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr und dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche Mitteilung auf Ende eines Vereinsjahrs erfolgen.
Ein Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn der Mitgliederbeitrag nicht geleistet wird oder andere wichtige Gründe vorliegen, insbesondere bei Widerhandlung gegen die Interessen des Vereins oder der Schweizer Paraplegiker-Stiftung. Der Vorstand entscheidet hierüber endgültig. Er braucht seinen Entscheid nicht zu begründen. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Vereinsjahr ist in jedem Fall geschuldet, sowohl bei Austritt wie auch bei Ausschluss.
Wer ist in einer Familienmitgliedschaft eingeschlossen?
Eltern und Kinder unter 18 Jahren.
Was passiert mit Kindern, die 18 Jahre alt werden?
Im Jahr, in dem das Kind 18 Jahre alt wird, ist es noch bis zum 31.12. in der Mitgliedschaft der Familie eingeschlossen. Für eine Weiterführung im Folgejahr ist eine eigene Einzelmitgliedschaft nötig.
Können behinderte Kinder, die älter als 18 Jahre sind, in der Familienmitgliedschaft bleiben?
Kinder, die durch eine Behinderung pflegebedürftig sind, können auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin in der Familien- oder Kleinfamilienmitgliedschaft geführt werden.
Können auch Kinder unter 18 Jahren Einzelmitglied sein?
Kinder unter 18 Jahren können Einzelmitglied sein. Dies macht Sinn, wenn z.B. Eltern oder Erziehungsberechtigte nicht Mitglieder sind.
Kann ich als Ausländerin oder Ausländer Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft bei der Gönner-Vereinigung steht allen Personen offen, unabhängig von Staatszugehörigkeit oder Wohnort.
Kann ich Mitglied werden, wenn ich im Ausland wohne?
Die Mitgliedschaft bei der Gönner-Vereinigung steht allen Personen offen, unabhängig von Staatszugehörigkeit oder Wohnort.
Mitgliederausweis
Warum werden die Kinder nicht auf dem Ausweis aufgeführt?
Aus Platzgründen werden auf dem Mitgliederausweis nur die erwachsenen Personen, die in einer Mitgliedschaft eingeschlossen sind, aufgeführt.
Warum werden für Paare nicht zwei Ausweise ausgestellt?
Aus Kostengründen verzichten wir darauf, zwei Ausweise auszustellen. Der Mitgliederausweis dient nur administrativen Zwecken und hat keine «Notfall»-Bedeutung.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Für die Jahresmitgliedschaften stellen wir jedes Jahr einen neuen Ausweis aus. Für die Dauermitgliedschaften erhalten Sie eine Karte, die nur auf ausdrückliches Verlangen oder bei Verlust neu ausgestellt wird.
Rechnung
Kann ich den zugesandten Einzahlungsschein für meinen Mitgliederbeitrag verwenden, auch wenn sich Daten geändert haben (z.B. Adresse, Familiennamen, usw.)?
Bei Überweisungen mit der QR-Rechnung wird die Referenz-Nummer eingelesen und somit das Geld automatisch richtig verbucht. Änderungen und Ergänzungen zur Mitgliedschaft können via Web-Formular übermittelt werden unter www.paraplegie.ch/service-center
Kann ich bei mehreren Rechnungen die Beträge zusammenzählen und eine Sammelzahlung machen?
Wir bitten Sie, dies nicht zu machen. Sammelzahlungen können nicht automatisch eingelesen werden und bedeuten hohen administrativen Aufwand. Verwenden Sie pro Rechnung die dazugehörige QR-Rechnung für Ihre Überweisungen. Die so eingesparten Kosten kommen direkt querschnittgelähmten Menschen zugute.
Kann ich meine Jahresrechnung als e-Rechnung erhalten?
E-Rechnungen sind im Moment noch nicht möglich.
Warum werden die Jahresrechnungen bereits im Oktober verschickt?
Um das Administrations-Team nicht kurzfristig aufstocken zu müssen, was höhere Kosten bedeutet, versenden wir die Jahresrechnungen gestaffelt ab Anfang bis Mitte Oktober. Die Zahlung für die Erneuerung der Mitgliedschaft ist jedoch erst per 31.12. nötig, um die Mitgliedschaft lückenlos zu bestätigen. Für Neuanmeldungen gilt eine Zahlung nach dem 1.9. bereits für das laufende Jahr und das gesamte Folgejahr.
Sind Vorauszahlungen möglich?
Vorauszahlungen sind nicht möglich.
Kann ich meinen Mitgliederbeitrag per Kreditkarte überweisen?
Die Zahlung des Mitgliederbeitrags ist mit den gängigsten Kreditkarten (VISA, MasterCard, PostFinance Card) oder per TWINT möglich.
Kann ich meinen Mitgliederbeitrag per LSV bezahlen?
Infolge hohen Aufwandes für die Kontenführung bieten wir diese Zahlungsart nicht an.
Gönner-Unterstützung
Wann wird eine Gönner-Unterstützung ausbezahlt?
Die Gönner-Vereinigung zahlt ihren Mitgliedern bei einer unfallbedingten Para- oder Tetraplegie und einer permanenten Rollstuhlabhängigkeit 100% des Unterstützungsbeitrages aus. Das entspricht aktuell 250 000 Franken.
In den letzten zehn Jahren wurde in 70% aller Fälle von Gesuchen um Gönner-Unterstützung jeweils der volle Betrag ausbezahlt. 30% der Verunfallten mit inkompletter Querschnittlähmung profitierten ebenfalls von Gönner-Unterstützung. Deren Höhe wurde im Rahmen des diagnostizierten Lähmungsgrads bestimmt.
Kriterien für den Lähmungsgrad sind die noch vorhandenen motorischen und/oder sensiblen Teilfunktionen. In Fällen von Teillähmung wird die Ausschüttung der Gönner-Unterstützung entsprechend dem Grad der noch funktionierenden Motorik und/oder Sensibilität angepasst.
Welcher Betrag kann bei einer Dauermitgliedschaft maximal ausbezahlt werden?
Die Mitgliederbeiträge wurden in den letzten 30 Jahren zwei Mal angehoben. Damit verbunden war auch die Erhöhung der Gönner- Unterstützung. Dauermitglieder hatten und haben nach wie vor die Möglichkeit, ihren Beitrag an die heutige Beitragshöhe von 1 000 Franken mit einer Nachzahlung anzupassen.
Bei Dauermitgliedern, die damals einen Betrag von 500 Franken geleistet haben, beläuft sich die Gönner-Unterstützung auf 100 000 Franken bei permanenter Rollstuhlabhängigkeit.
Bei Dauermitgliedern, die damals einen Betrag von 750 Franken geleistet haben, beläuft sich die Gönner-Unterstützung
auf 150 000 Franken bei permanenter Rollstuhlabhängigkeit.Mit der Erhöhung des Dauermitglied-Beitrags auf aktuell 1 000 Franken, erhöht sich auch die Gönner-Unterstützung auf 250 000 Franken bei permanenter Rollstuhlabhängigkeit.
Wird meine IV-Rente gekürzt, wenn ich die Gönner-Unterstützung erhalte?
Für die Berechnung der IV-Rente spielt die Gönner-Unterstützung keine Rolle. Die Rente wird nicht gekürzt. Das Gleiche gilt für eine allfällige Invalidenrente der Pensionskasse oder der Unfallversicherung.
Warum besteht kein Rechtsanspruch auf Gönner-Unterstützung?
Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) verlangt, dass diese Formulierung in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbestimmungen (AMB) der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung enthalten ist. Wir müssen sicherstellen, dass Sie als Mitglied wissen, dass es sich bei der Gönner-Vereinigung NICHT um eine Versicherungsgesellschaft handelt und diese nicht unter das Versicherungsgesetz fällt.
Bis heute ist die Gönner-Vereinigung sämtlichen berechtigten Anträgen auf Auszahlung der Gönner-Unterstützung lückenlos und rechtzeitig nachgekommen. Im Zweifelsfall wurde stets zu Gunsten der betroffenen Person entschieden. Wir setzen alles daran, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
Warum wird der Gönner-Unterstützungsbeitrag bei unfallbedingter Querschnittlähmung ausgerichtet aber nicht bei Querschnittlähmung durch Krankheit?
Lähmungen, die durch Krankheit entstehen, können verschiedenste Ursachen haben und verlaufen meist progressiv. Ausfälle bezüglich Motorik, Blasen-/Darm- oder Lungenfunktionen werden häufig erst Monate oder Jahre nach Krankheitsbeginn festgestellt, während die gleichen Störungen nach Unfällen sofort eintreten. Dies führt zu heiklen Abgrenzungsfragen, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang eine Querschnittlähmung als eingetreten gilt und ob zu diesem Zeitpunkt eine gültige Mitgliedschaft bei der Gönner-Vereinigung bestand. Um diesen Schwierigkeiten zu entgehen und eine rechtsgleiche Behandlung aller Mitglieder sicherzustellen, musste die Ausrichtung des Unterstützungsbeitrages auf Unfallopfer beschränkt werden.
Kann ich als Querschnittgelähmter durch Krankheit trotzdem Unterstützungsleistungen beantragen?
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung unterstützt alle querschnittgelähmten Personen in der Schweiz bei der Anschaffung von behinderungsbedingten Hilfsmitteln (z.B. Rollstühle, Treppenlifte, Umbau von Autos oder Wohnungen, usw.), wenn kein anderer Kostenträger dafür aufkommt. Jedes Jahr werden Unterstützungsbeiträge von mehreren Millionen unabhängig von einer Mitgliedschaft ausbezahlt.
Querschnittlähmung
Was bedeutet komplette/inkomplette Querschnittlähmung?
Keine Querschnittlähmung ist gleich wie die andere. Sowohl Para- als auch Tetraplegie können sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Wenn die Lähmungen und Empfindungsstörungen unvollständig sind, spricht man von inkompletter Querschnittlähmung. Das heisst, die Durchtrennung des Rückenmarks ist nicht vollständig oder das Rückenmark erholt sich nach Beseitigung des Druckes oder der Einengung wieder.
ZEWO-Zertifizierung
Warum ist die Schweizer Paraplegiker-Stiftung nicht ZEWO-zertifiziert?
Die ZEWO leistet mit ihrer Arbeit zweifelsohne einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer hohen Qualität und zur sachgerechten Verwendung von Spenden durch gemeinnützige Organisationen. Dies tut sie, indem sie entsprechende Reglemente in Bezug auf Organisation, Rechnungslegung, Revision, Mittelgenerierung etc. herausgibt und Solidarwerke nach diesen Grundsätzen zertifiziert. Die Zertifizierung dient den Spenderinnen und Spendern als Qualitätszeichen und gibt die Sicherheit, dass die Mittel einer seriösen Organisation zugutekommen und zielgerichtet eingesetzt werden. Vor allem bei kleineren und weniger bekannten Solidarwerken kann das ZEWO-Gütesiegel eine wichtige Entscheidungshilfe sein.
Die Organisationsstrukturen der Schweizer Paraplegiker-Stiftung entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben der ZEWO. Die Rechnungslegung erfolgt gemäss den von der ZEWO vorgeschriebenen Grundsätzen nach Swiss GAAP FER 21.
Bis zum heutigen Zeitpunkt war es aus den vorab genannten Gründen nicht notwendig, die Schweizer Paraplegiker-Stiftung von ZEWO zertifizieren zu lassen.
Zusätzlich untersteht die Schweizer Paraplegiker-Stiftung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, die ebenfalls sehr strenge Auflagen macht.
Werbekampagne «Nie allein»
Was sind die Kernbotschaften der neuen Kampagne?
Die Kampagne heisst «Nie allein». Kernbotschaft der Kampagne ist, dass Menschen mit Querschnittlähmung dank der Schweizer Paraplegiker-Stiftung und ihren rund 2 Millionen Mitgliedern nie allein sind. All diese Mitglieder machen sich stark für Betroffene, damit diese ein selbstbestimmtes Leben bei bestmöglicher Gesundheit führen können.
Die Kampagne soll bewirken, dass noch mehr Menschen Mitglied werden uns ich für Menschen mit Querschnittlähmung einsetzen. Wobei Mitglieder im Ernstfall auch selber von der Solidarität der Mitglieder profitieren würden: Mitglieder, die nach einem Unfall querschnittgelähmt und lebenslang auf den Rollstuhl angewiesen sind, erhalten 250 000 Franken.
Handelt es sich um echte Querschnittgelähmte und sind die Geschichten real?
Die Protagonistinnen werden so gezeigt, wie sie sind. Wir haben uns bewusst auf Szenen aus dem Alltag der Protagonistinnen konzentriert. Rosa liebt das Töfffahren mit Lukas. Chiara ist von Herzen gerne Lehrerin. Heiri war mit seiner Familie am Set und Tim mit seinen Freunden aus Winterthur. Wir haben also keine Szenen “nachgespielt”, sondern die Aufnahmen an das wirkliche Leben der vier angepasst. Es sind echte und authentische Geschichten.
Wieso macht die SPS überhaupt Werbung?
Dank unseren Mitgliedern ist unser Leistungsnetz – von der Klinik über die Direkthilfe bis hin zur Forschung – erst möglich. Wir haben zwar ein sehr hohe Mitgliedertreue, verlieren aber trotzdem jährlich mehrere zehntausend Mitglieder, zum Beispiel durch Todesfall oder Auswanderung. Um diese Verluste zu kompensieren und neue Mitglieder dazuzugewinnen, müssen wir Werbung für die Mitgliedschaft bei unserer Stiftung machen, so wie das andere Unternehmen auch tun, um Kundinnen oder Kunden zu gewinnen.
Welche Ziele möchte die SPS mit der neuen Kampagne erreichen?
Wir wollen primär ein Wachstum an Mitgliedern sicherstellen. Zudem wollen wir die Bevölkerung für die Anliegen von querschnittgelähmten Menschen sensibilisieren und Wissen über die Querschnittlähmung vermitteln.
Mit der Werbekampagne werden Mitgliedergelder zweckentfremdet.
Die Aufgabe der Schweizer Paraplegiker-Stiftung ist der Erhalt und die Weiterentwicklung eines ganzheitlichen Leistungsnetzes zu Gunsten von querschnittgelähmten Menschen.
Damit die Stiftung dieser Aufgabe auch in Zukunft vollumfänglich nachkommen kann, ist sie auf die Unterstützung der Mitglieder der Gönner-Vereinigung angewiesen. Diese leisten mit ihren Mitgliederbeiträgen einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung des Leistungsnetzes. Deshalb hat die Stiftung auch die Aufgabe, neue Mitglieder der Gönner-Vereinigung zu gewinnen und den Mitgliederbestand mittel- und langfristig zu erhöhen. Dies ist nur möglich, wenn die Stiftung ihre einzigartigen Leistungen an die Öffentlichkeit trägt und damit beste Voraussetzungen für die Gewinnung neuer Mitglieder schafft. Ohne Werbung wäre dies nicht möglich. Die Paraplegiker-Stiftung betreibt seit jeher Marketing zur Erreichung ihrer Zielsetzungen. Mit dieser Mitgliederkampagne eröffnet sie einen neuen Kanal in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit.Eine solche Werbekampagne ist teuer. Wie rechnen sich diese Ausgaben?
Es ist richtig, dass eine solche Kampagne kostet. Die Paraplegiker-Stiftung erhält als Non Profit Organisation von den Werbeanbietern bis zu 50% Rabatt und kann deshalb auch mit geringerem Aufwand noch besser auf sich aufmerksam machen. Die Kampagne hat zum Ziel, sämtliche Massnahmen der Stiftung zur Akquisition von Mitgliedern oder Spendern erfolgreicher zu machen und damit die Einnahmen der Stiftung massgeblich zu erhöhen. Damit refinanzieren sich Werbeausgaben und es stehen mehr Mittel für die Zweckerfüllung der Stiftung zur Verfügung stehen.
Wie ist die Kampagne entstanden?
Die Kampagne wurde von der Agentur «Freundliche Grüsse» in einem Auswahlverfahren entwickelt und von einem SPS-Kernteam aus dem Bereich Marketing & Kommunikation ausgewählt und begleitet. Im Zentrum stehen Querschnittgelähmte. Sie sind die Gesichter unserer Kampagne und erzählen der Bevölkerung ihre wahren Geschichten, die wir crossmedial über alle Kommunikationskanäle veröffentlichen dürfen. Wir sind überzeugt, dass wir mit echten Geschichten am authentischsten über Querschnittlähmung sensibilisieren können.
Wo und wie wird die neue Kampagne ausgespielt?
Die Kampagne wird für die Deutschschweiz und das Tessin ausgespielt. Dabei setzen wir vor allem auf Fernsehen, Online und Plakate, weil wir mit diesem Mix am meisten Menschen erreichen. In der Westschweiz läuft aktuell noch unsere für die Westschweiz konzipierte Kampagne «Cela peut arriver à tous/toutes» weiter, weil wir dort zuerst die Bekanntheit steigern wollen, bevor es auch in der Romandie darum gehen wird, Mitglieder dazuzugewinnen.
Weshalb existiert die Kampagne nicht auch in Rätoromanisch?
Die Plakate und Werbespots existieren in den Sprachen Deutsch und Italienisch und erscheinen auch in diesen zwei Sprachregionen. Auf eine rätoromanische Version wurde aus Budgetgründen bewusst verzichtet. Zudem hat die Schweizer Paraplegiker-Stiftung in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass Rätoromanisch sprechende Personen entweder Deutsch oder Italienisch sprechen.
Werden Sie jetzt Mitglied und erhalten Sie im Ernstfall 250 000 Franken.