Silvano Berufsintegration

Informationen zur Firmenmitgliedschaft

Jeden zweiten Tag endet in der Schweiz ein Unfall mit einer Querschnittlähmung. Was, wenn es Sie oder Ihre Mitarbeitenden trifft? Mit einer Firmenmitgliedschaft erhalten Ihre Mitarbeitenden 250 000 Franken, wenn Sie nach einem Unfall querschnittgelähmt und dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen sind. 

  • 1. Soforthilfe CHF 250 000

    Ihre Mitarbeitenden erhalten 250 000 Franken, wenn sie nach einem Unfall querschnittgelähmt und dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen sind.

    2. Attraktiver Arbeitgeber

    Sie steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber gegenüber Ihren Angestellten.

    3. PR-Effekt: Firmen-Verzeichnis

    Die Präsentation Ihrer Unternehmung in unserem online Firmen-Verzeichnis mit direkter Verlinkung erzielt einen beachtlichen PR-Effekt.

    4. Soziales Engagement

    Ihr soziales Engagement trägt positiv zu Ihrem Image bei – intern wie auch in der breiten Öffentlichkeit.

    … und nicht zuletzt helfen Sie Betroffenen, nebst der Soforthilfe und ganzheitlichen Rehabilitation eine Chance auf Gleichstellung in Beruf und Gesellschaft zu erfahren – ein Leben lang.

  • Bei einer Firmenmitgliedschaft der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung entscheiden Sie, wen Sie begünstigen: nur den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin oder die Angestellten inklusive deren Angehörige.

    Mitgliedschaft für einzelne Mitarbeitenden:

    • Einzelmitgliedschaft CHF 45.–
    • Einzelmitgliedschaft mit Kindern* CHF 45.–

    Mitgliedschaft für Mitarbeitende und deren Angehörige:

    • Paarmitgliedschaft CHF 90.–
    • Familienmitgliedschaft CHF 90.–*

    *Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind kostenlos eingeschlossen.

  • 1. Welche Daten werden für die Anmeldung von Mitarbeitenden benötigt?

    Der Vor-, und Nachname, die vollständige Adresse und das Geburtsdatum der Mitarbeitenden wird benötigt für die Erfassung der Mitgliedschaft. Sie erhalten eine Anmelde-Vorlage, auf der Sie auch die gewünschte Mitgliedschaftskategorie der Mitarbeitenden angeben können. Daten des Ehepartners und der Kinder werden nachträglich von uns mit einen Stammdatenblatt angefordert.

    2. Wie werden die Daten meiner Mitarbeitenden geschützt?

    Die Personendaten Ihrer Mitarbeitenden und deren Angehörigen werden im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz mit einer Vereinbarung zur Datenverwendung geschützt und werden nur im Zusammenhang mit der Firmenmitgliedschaft verwendet.

    3. Wie erhalte ich eine Rechnung?

    Nach der Anmeldung erhalten Sie mit der Bestätigung der Firmenmitgliedschaft eine Vorlage für die Registrierung der Mitarbeitenden und Angabe der Mitgliedschaftskategorie. Diese senden sie ausgefüllt per Email an firmen@paraplegie.ch zurück. Anhand von diesen Angaben wird die Rechnung erstellt.

    4. Was passiert mit den Mitarbeitenden, die bereits den Jahresbeitrag bezahlt haben?

    Vor Rechnungstellung wird geprüft, ob der einzelne Mitarbeiter oder die einzelne Mitarbeiterin bereits eine gültige Mitgliedschaft für das laufende Jahr hat. Ist dies der Fall, wird die Mitgliedschaft nicht in Rechnung gestellt. Die entsprechende Mitgliedschaftszahlung wird erst im Folgejahr fällig.

    5. Gibt es für austretende Mitarbeitende während eines Kalenderjahres eine Rückerstattung?

    Für Austritte von Firmen als Gönner während dem laufenden Mitgliedschaftsjahr erfolgt keine Rückerstattung. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar und bleibt für den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin bis Ende des Kalenderjahrs aktiv.

    6. Wie erneuere ich meine Firmenmitgliedschaft

    Jeweils Anfang September eines jeden Jahres wird eine Erneuerungsanfrage mit der ihr vorliegenden Mitarbeitendenliste zur Prüfung an die Firma verschickt. Nach Rücksendung der mutierten Mitarbeitendenliste wird der Firma eine Jahresrechnung für das Folgejahr erstellt.

    7. Wie trete ich aus einer Firmenmitgliedschaft aus?

    Ein Vereinsjahr entspricht einem Kalenderjahr und dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wird eine Firmenmitgliedschaft nicht mehr gewünscht, kann die Abmeldung jederzeit mündlich oder schriftlich auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen.

Florian Bächler hat eine Firmenmitgliedschaft

«Wir unterstützen dieses wertvolle Engagement. Für unsere Mitarbeitenden ist im Fall der Fälle vorgesorgt.»

Florian Bächler, Bächler-Sidler AG 

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