Erbschaften und Legate
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung erhält als private, gemeinnützige Organisation keine staatliche Unterstützung für ihre Leistungen an Querschnittgelähmte. Daher ist sie auf private Spenden angewiesen. Sie können Ihren Nachlass grundsätzlich auf zwei Arten vermachen: durch Erbschaften und Legate.
Beim Verfassen Ihres Testaments müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben beachten. Diese regeln, wer erbberechtigt ist, und wie viel Sie der Erbgemeinschaft mindestens vermachen müssen (Pflichtteile). Die verbleibende freie Quote können Sie nach Belieben als Erbe oder Legat vermachen.
Fachreferat Vorsorge und Nachlassplanung
Haben Sie noch Fragen? Mehrmals im Jahr führen wir in Nottwil Fachreferate zum Thema Vorsorge und Nachlassplanung durch. In verschiedenen Vorträgen beantworten Ihnen Spezialist*innen die wichtigsten Fragen rund um die Bereiche Vorsorge und Nachlassplanung.
Werden Sie jetzt Mitglied und erhalten Sie im Ernstfall 250 000 Franken.