Schweizer Erbrecht

Schweizer Erbrecht

Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige zum Thema Schweizer Erbrecht. Dieses bestimmt, wer Ihr Vermögen erhält, und es schützt Ihre engsten Angehörigen durch Pflichteile.

Das Schweizer Erbrecht, verankert im Zivilgesetzbuch (ZGB), regelt die Vermögensübertragung nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers. Es sorgt dafür, dass Ihr Nachlass geordnet an Ihre Erben übergeht, sei es nach Ihren persönlichen Wünschen oder, falls diese fehlen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die gesetzliche Erbfolge: Wann greift sie, und wer sind die gesetzlichen Erben

Die gesetzliche Erbfolge wird relevant, wenn Sie sterben und Sie zu Lebzeiten Ihren Nachlass nicht per Testament oder Erbvertrag geregelt haben. Gemäss Schweizer Erbrecht erben in diesem Fall Ihre nächsten Verwandten zuerst.

Die gesetzliche Erbfolge teilt sich in folgende drei Parentelen:

  1. Parentel: Kinder der erblassenden Person und ihre Nachkommen.
  2. Parentel: Eltern der erblassenden Person und ihre Nachkommen.
  3. Parentel: Grosseltern der erblassenden Person und ihre Nachkommen.

Die Parentelen definieren die Rangfolge der Erbberechtigten. Personen aus der 2. Parentel sind nur erbberechtigt, wenn keine Person aus der 1. Parentel Erbe ist. Personen aus der 3. Parentel sind nur erbberechtigt, wenn keine Person aus der 1. und 2. Parentel Erbe ist. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gehören zu keiner Parentel. Sie erhalten einen gesonderten Teil Ihres Nachlasses.

 Eingetragene Partnerschaften gibt es nur für gleichgeschlechtliche Personen. Da diese seit dem Jahr 2022 auch heiraten können, kann diese Form nicht mehr gewählt werden. Bestehende sind aber noch gültig.

Die Testamentserbfolge

Wenn Sie andere Pläne für Ihr Vermögen haben, müssen Sie dies in einem Testament oder Erbvertrag festhalten. Man spricht dabei auch von der sogenannten gewillkürten Erbfolge. Diese tritt in Kraft, sobald ein gültiges Testament oder Erbvertrag vorliegt. In der Schweiz haben Sie weitgehende Freiheit, Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verteilen – allerdings unter Berücksichtigung des Pflichtteilsrechts, das Ihre direkten Nachkommen schützt. Partner*innen und Stiefkinder, die im gesetzlichen Erbrecht keinen Anspruch haben, können Sie so berücksichtigen.

Der Pflichtteil: unantastbare Ansprüche

Der Pflichtteil schützt Ihre engsten Angehörigen davor, komplett von der Erbschaft ausgeschlossen zu werden. Ehepartner*in, eingetragene Lebenspartner*in und direkte Nachkommen haben einen unantastbaren Anspruch auf einen Teil Ihres Nachlasses. Diese Pflichtteile sichern, dass bestimmte Familienmitglieder einen Mindestanteil Ihres Vermögens erhalten, selbst wenn Ihr Testament anderes vorsieht.

Je nach Situation existieren unterschiedliche Pflichtteile. Nutzen Sie unseren Erbrechner, um Ihre gesetzlichen Erb- und Pflichteile zu berechnen.

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