Verwelkte Blätter, die am Boden liegen

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Massnahmen getroffen werden sollen, falls Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind. Was es dabei zu beachten gilt, zeigt unser Überblick.

Plötzlich ist alles anders. Auf einmal verliert jemand seine Selbstbestimmung und Urteilsfähigkeit. Was passiert in einem solchen Fall mit diesem Menschen? Welche medizinischen Massnahmen sollen ergriffen, auf welche muss verzichtet werden? Mit einer Patientenverfügung lassen sich solche Fragen im Voraus klären. Damit behalten Sie auch in einer Notsituation Ihre Selbstbestimmung.

In der Patientenverfügung können Sie Personen bestimmen, die Ihren Willen und Ihre Wünsche vertreten, falls Sie dazu selber nicht mehr in der Lage sind. Zu wissen, wer welche Bedürfnisse hat, ist für alle entlastend – für Sie, Ihre Angehörigen und für das Behandlungsteam in einer medizinischen Einrichtung. Geregelt werden kann alles, was im Bereich der Medizin gesetzeskonform ist – von lebensverlängernden Massnahmen mit den modernsten Technologien bis zur palliativen Versorgung mit dem Ziel der bestmöglichen Lebensqualität bis zum letzten Atemzug.

Wie verfasse ich eine Patientenverfügung?

Seit Inkrafttreten des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes vom 1. Januar 2013 ist die Patientenverfügung ein rechtlich bindendes Dokument. Sie muss schriftlich erstellt, datiert und handschriftlich unterschrieben sein.

Es gibt verschiedene Vorlagen, die Sie nutzen können. Je nach Institution sind sie allgemein gehalten oder fokussieren auf spezifische Erkrankungen. Unabhängig von der Form ist es wichtig, dass Sie sich zusätzlich zu Ihren Wertvorstellungen äussern, sofern diese nicht schon Bestandteil der Verfügung sind. Dabei geht es um essenzielle Fragen wie:

  • Wie gerne lebe ich?
  • Welche Bedeutung hat es für mich, lange zu leben?
  • Wenn ich ans Sterben denke, was kommt mir da in den Sinn?
  • Darf eine medizinische Behandlung dazu beitragen, mein Leben in einer Krise zu verlängern?
  • Was darf auf keinen Fall eintreten?
  • Was möchte ich nie erleben?

Ihre individuellen Antworten können Sie handschriftlich verfassen, mit Datum, Ort und Unterschrift versehen und der Patientenverfügung beilegen. Es empfiehlt sich, bereits vor der Erstellung des Dokuments Unterstützung von medizinisch geschulten Fachpersonen einzuholen und auch Angehörige und Vertraute in den Prozess miteinzubeziehen. Legen Sie gemeinsam fest, wer als vertretungsberechtigte Person eingesetzt werden soll.

Nicht alle der liebsten Personen sind fähig, in belastenden Zeiten die Vertretungsfunktion zu übernehmen. Es kann deshalb entlastend sein, wenn Sie zwei vertretungsberechtigte Personen bestimmen. Wenn eine alleinstehende Person keine Nahestehenden angeben möchte, kann sie sich der Hausärztin oder dem Hausarzt anvertrauen, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden.

Anfragen und Kontakt

Falls Sie Fragen haben oder ein persönliches Gespräch wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 🤝

Häufig gestellte Fragen

  • Je eindeutiger die Formulierungen, desto klarer ist es für das Behandlungsteam, Entscheidungen zu treffen. Wichtig ist, zu wissen: Dieses Dokument ist verbindlich. Wenn Sie zum Beispiel schreiben, dass Sie in keinem Fall lebensverlängernde Massnahmen wie ein Antibiotikum wollen, muss sich das Behandlungsteam an diesen Wunsch halten. Ein Antibiotikum kann aber bei einer Blasen- oder Lungenentzündung schmerzlindernd wirken und verfolgt dann nicht das Ziel der Lebensverlängerung, sondern dient der Lebensqualität.

  • Es ist in jeder Lebenssituation sinnvoll, eine Patientenverfügung zu verfassen – unabhängig von Alter, Gesundheit oder aussergewöhnlichen Umständen. Man befasst sich bewusst mit Fragen wie: In welchen Krankheitssituationen möchte ich nicht mehr lebensverlängernd behandelt werden?

  • Eine Patientenverfügung hat kein Ablaufdatum. Sie sollte regelmässig überprüft, eventuell angepasst und mit Datum sowie Unterschrift neu bestätigt werden. Idealerweise erledigen Sie dies alle ein bis zwei Jahre. Damit gewährleisten Sie, dass die Verfügung immer Ihrem aktuellen Willen entspricht.

  • Es ist wichtig, dass die vertretungsberechtigte(n) Person( en) sowie die Hausärztin oder der Hausarzt eine Kopie der aktuellen Fassung haben – und dass sie wissen, wo das Original zu finden ist. Bewahren Sie es idealerweise zu Hause so auf, dass es gut auffindbar ist. Bei einigen Krankenkassen kann die Patientenverfügung auch elektronisch hinterlegt werden.

  • Die Patientenverfügung kann jederzeit und beliebig oft geändert werden, solange Sie urteilsfähig sind. Sie tritt nur im Falle der Urteilsunfähigkeit in Kraft.

  • Sind in der Patientenverfügung medizinisch illegale Massnahmen aufgeführt oder ist sie widersprüchlich verfasst, verliert sie ihre Gültigkeit.

  • In einer Notfallsituation (z. B. im Strassenverkehr) wird immer versucht, das Leben zu retten – unabhängig von einer bestehenden Patientenverfügung.

    Bei einer bestehenden Erkrankung und potenziell voraussehbaren Notfallsituationen lohnt es sich, mit einer Fachperson eine medizinische Notfallanordnung zu erstellen.

  • Informationen für Ihre persönlichen Vorsorgedokumente können Sie aus verschiedenen Quellen beziehen:

Mitglied werden
Mitglied werden

Werden Sie jetzt Mitglied und erhalten Sie im Ernstfall 250 000 Franken.

Mitglied werden
Spenden
Spenden

Spenden Sie jetzt und unterstützen Sie unsere Projekte zugunsten von Querschnittgelähmten.

Spenden