Verwelkte Blätter, die am Boden liegen

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Massnahmen getroffen werden sollen, falls Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind. Was es dabei zu beachten gilt, zeigt unser Überblick.

Plötzlich ist alles anders. Auf einmal verliert jemand seine Selbstbestimmung und Urteilsfähigkeit. Was passiert in einem solchen Fall mit diesem Menschen? Welche medizinischen Massnahmen sollen ergriffen, auf welche muss verzichtet werden? Mit einer Patientenverfügung lassen sich solche Fragen im Voraus klären. Damit behalten Sie auch in einer Notsituation Ihre Selbstbestimmung.

In der Patientenverfügung können Sie Personen bestimmen, die Ihren Willen und Ihre Wünsche vertreten, falls Sie dazu selber nicht mehr in der Lage sind. Zu wissen, wer welche Bedürfnisse hat, ist für alle entlastend – für Sie, Ihre Angehörigen und für das Behandlungsteam in einer medizinischen Einrichtung. Geregelt werden kann alles, was im Bereich der Medizin gesetzeskonform ist – von lebensverlängernden Massnahmen mit den modernsten Technologien bis zur palliativen Versorgung mit dem Ziel der bestmöglichen Lebensqualität bis zum letzten Atemzug.

Wie verfasse ich eine Patientenverfügung?

Seit Inkrafttreten des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes vom 1. Januar 2013 ist die Patientenverfügung ein rechtlich bindendes Dokument. Sie muss schriftlich erstellt, datiert und handschriftlich unterschrieben sein.

Es gibt verschiedene Vorlagen, die Sie nutzen können. Je nach Institution sind sie allgemein gehalten oder fokussieren auf spezifische Erkrankungen. Unabhängig von der Form ist es wichtig, dass Sie sich zusätzlich zu Ihren Wertvorstellungen äussern, sofern diese nicht schon Bestandteil der Verfügung sind. Dabei geht es um essenzielle Fragen wie:

  • Wie gerne lebe ich?
  • Welche Bedeutung hat es für mich, lange zu leben?
  • Wenn ich ans Sterben denke, was kommt mir da in den Sinn?
  • Darf eine medizinische Behandlung dazu beitragen, mein Leben in einer Krise zu verlängern?
  • Was darf auf keinen Fall eintreten?
  • Was möchte ich nie erleben?

Ihre individuellen Antworten können Sie handschriftlich verfassen, mit Datum, Ort und Unterschrift versehen und der Patientenverfügung beilegen. Es empfiehlt sich, bereits vor der Erstellung des Dokuments Unterstützung von medizinisch geschulten Fachpersonen einzuholen und auch Angehörige und Vertraute in den Prozess miteinzubeziehen. Legen Sie gemeinsam fest, wer als vertretungsberechtigte Person eingesetzt werden soll.

Nicht alle der liebsten Personen sind fähig, in belastenden Zeiten die Vertretungsfunktion zu übernehmen. Es kann deshalb entlastend sein, wenn Sie zwei vertretungsberechtigte Personen bestimmen. Wenn eine alleinstehende Person keine Nahestehenden angeben möchte, kann sie sich der Hausärztin oder dem Hausarzt anvertrauen, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden.

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