Zugänglichkeit
Zu den wesentlichsten Umweltbarrieren für Querschnittgelähmte gehören die physische Umgebung und die Personenbeförderung. Die Reintegration in die Gemeinschaft hängt davon ab, inwieweit ein Betroffener Umweltbarrieren überwinden kann.
Die UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) hebt speziell die Bedeutung der Zugänglichkeit hervor. Gebäude und Personenbeförderung eingeschlossen. Zugänglichkeit garantiert das Recht, ein unabhängiges Leben zu führen und in allen Lebensbereichen voll teilhaben zu können. Massnahmen, um die Zugänglichkeit zu verbessern, sollten dem Bedarfsspektrum von Querschnittgelähmten entsprechen. Als Beispiel:
Es ist entscheidend, eine Unterkunft rollstuhlgängig zu machen, ansonsten kann die betroffene Person sich nicht in ihrem persönlichen Umfeld eigenständig bewegen. Sie kann die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen und nicht an Bildung, Arbeit oder anderen sozialen Aktivitäten teilhaben.
Länder, die die BRK ratifiziert haben, müssen ihre Fortschritte zur vollständigen Zugänglichkeit mit Daten belegen.
Übrigens: ist Zugänglichkeit für Querschnittgelähmte gewährleistet, hat es auch die restliche Bevölkerung einfacher, sich fortzubewegen.
Barrieren für Menschen mit Querschnittlähmung
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung unterstützt Zugänglichkeit für Betroffene
Der Vision der Paraplegiker-Stiftung ist klar: die ganzheitliche Rehabilitation und lebenslange Begleitung und Integration beinhaltet das Vermindern oder Verhindern von Zugänglichkeitsbarrieren für Querschnittgelähmte. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben und Lebensqualität. Beispielsweise bietet die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung eigens eine Abteilung für behindertengerechtes Bauen oder bietet Unterstützung bei Freizeit- und Sportaktivitäten.
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