Sirmed - Schweizer Institut für Rettungsmedizin AG 8991

Notfallmanagement Mepha

Notfallmanagement

Selten ist in einer Arztpraxis ein Tag wie der andere. Immer wieder kommt es zu unvorhergesehenen Ereignissen, die den anforderungsreichen Arbeitsalltag gestalten. Notfälle bilden hierbei Extremsituationen, die ein schnell abrufbares und vor allem aktuelles Notfallwissen erfordern. Praktische Übungen helfen neueste und erprobte Massnahmen situationsgerecht zu beherrschen. Dieses wird Ihnen auch hilfreich sein, falls Sie nach einer beruflichen Pause wieder in Ihre angestammte Position zurückkehren möchten.

Was tun im Notfall

Wenn Sie Zeuge eines Kreislaufstillstands oder einer anderen akuten Notfallsituation sind: alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst über die Notrufnummer 144 und beginnen Sie mit der Herzmassage, bzw. leisten Sie Erste Hilfe. Halten Sie sich nicht damit auf, die folgenden Informationen zu lesen. Diese sind als Kursmaterial konzipiert und nicht zur Anwendung im Akutereignis gedacht.

Medizinischer Haftungsausschluss

Die folgenden Ausführungen werden in Abstimmung mit (inter)nationalen Leitlinien, sowie bei Bedarf aktualisiert und nach bestem Wissen überarbeitet. Sie ersetzen in keiner Art und Weise eine spezifische Ausbildung. Ihre Anwendung erfordert Sachkenntnis, Erfahrung und situative Flexibilität. Das beschriebene Handeln setzt explizit die Beherrschung der Massnahmen durch Anwendende voraus und darf nicht zu einem Ersatz oder Verzögerung der Alarmierung des Rettungsdienstes führen. In Zweifelsfällen konsultieren Sie Ärztin, Arzt oder Rettungsdienst.
An zwei Stellen werden in Übereinstimmung mit internationalen Empfehlungen Medikamente aufgeführt (Aspirin bei nicht traumatischem Brustschmerz und Adrenalin Autoinjektor bei schwerer allergischer Reaktion). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber in der Schweiz die entsprechende Medikamentenabgabe nur für medizinisches Fachpersonal legitimiert, weshalb der Einsatz, bzw. der Delegationsrahmen im Vorfeld und für die spezifischen Bedingungen von Anwendenden und institutionellem Rahmen zu klären ist. SIRMED vergibt diesbezüglich keine Kompetenzen für Ersthelfende.

Achtung: Trotz aller Sorgfalt bei der redaktionellen Ausarbeitung können Fehler nie gänzlich ausgeschlossen werden. Eine juristische Gewähr für die gemachten Angaben kann daher nicht übernommen werden. Anwendende müssen sich fachlich immer anhand der aktuellen Literatur auf dem Laufenden halten. Über konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar. Jegliche Haftungsansprüche, die sich aus der Verwertung der folgenden Aussagen ergeben, werden abgelehnt.

Indem Sie an dieser Stelle weiterlesen, erklären Sie die Nutzungshinweise gelesen und verstanden zu haben und akzeptieren die Aussagen zu Haftungsausschluss und Verantwortlichkeiten in allen Punkten. 

  • SIRMED Ampelschema Vorgehensweise

    Das sogenannte "Ampelschema" hilft, bei der Ersten Hilfe einen klaren Kopf zu bewahren:

    1. Schauen (rot wie "Stopp!")
    2. Denken (gelb)
    3. Handeln (grün)

    Jeder soll in der Lage sein Hilfe zu leisten, ohne dabei zum Opfer zu werden.

    1. Schauen: Erfassen, was überhaupt passiert ist. Hier geht es besonders darum, Gefahren für den Patienten und / oder Umstehende (z.B. Brand, Explosion, Absturz oder rollenden Verkehr) sowie die mögliche Situation des Betroffenen, den Unfallhergang, die Verletzungen bzw. die Zeichen einer akuten Erkrankung zu erkennen.

    2. Denken: Allfällige Gefahren werden beurteilt und bereits vor dem ersten Patientenkontakt angemessene Selbstschutzmassnahmen ergriffen. Zu den wichtigsten Selbstschutzmassnahmen gehören:

    • Tragen von Schutzhandschuhen – möglichst von Anfang an, sicher aber vor dem ersten Kontakt mit Körperflüssigkeiten
    • Absperrung bzw. Signalisation bei Unfällen (v.a. im Strassenverkehr)
    • Vorsicht vor fliessendem Verkehr
    • Zurückhaltung bei aggressiven Auseinandersetzungen
    • Abstand bei Brand-, Explosions- oder Absturzgefahr
    • Achtung vor Strom und Vergiftungen
    • Danach geht es darum, welche Hilfe die betroffene Person benötigt.

    3. Handeln: Je bedrohlicher die Situation für den Betroffenen, desto dringender ist die Erste Hilfe. Unbedingt frühzeitig alarmieren und Unterstützung anfordern. Nach Art. 128 des Schweizer Strafgesetzbuchs ist jede Person im Rahmen des Zumutbaren dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn ein Mensch in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt.

  • Information 

    • Es gibt viele Ursachen für einen Kreislaufstillstand. Zu den häufigsten gehören: Herz- oder Lungeninfarkt, Ersticken, Schlaganfall, schwere Verletzungen u.a.
    • Einige Risikofaktoren begünstigen Herzinfarkt und Schlaganfall. Manche davon sind beeinflussbar. Das bedeutet, dass sich diesen Krankheiten in gewissem Masse vorbeugen lässt.
    • Gegen erhöhte Blutfette, Rauchen, Bluthochdruck, Übergewicht, Zuckerkrankheit und Bewegungsmangel kann man meist etwas tun und bis zu einem gewissen Grad das persönliche Risiko reduzieren.
  • IVR - Die Rettungskette

    Interverband für Rettungswesen IVR - Die Rettungskette

    Braucht ein Mensch medizinische Hilfe, dann sind Ersthelfer gefragt. Es braucht Mut und den Willen, schnellstmöglich Hilfe zu leisten. Sofortmassnahmen können lebensrettend sein. Ersthelfende stellen dabei die überbrückende Versorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sicher.

    Die Rettungskette beschreibt die Versorgungsphasen bei Notfällen:

    1.    Sensibilisieren – Helfen als notwendig und menschlich erkennen
    2.    Befähigen – Erlernen von Erste Hilfe
    3.    Erkennen der Notfallsituation und alarmieren – um professionelle Hilfe zu organisieren
    4.    Spontane Erste Hilfe – durch Anwesende
    5.    Organisierte Erste Hilfe – durch Firstresponder, Betriebssanitäter*innen etc.
    6.    Professionelle Hilfe – durch den Rettungsdienst
    7.    Klinische Versorgung – im nächstgeeigneten Spital
    8.    Wirkungsmessung – um das System zu verbessern

  • Wer beim Rettungsdienst, der Polizei oder der Feuerwehr Hilfe anfordert, wird systematisch durch die Abfrage geführt. In der Regel wird zuerst der Notfallort erfragt. Anschliessend erfolgt Fragen zum Notfall: Was ist passiert? Wo ist der Notfallort? Wie lautet die Rückrufnummer? Wie alt ist der Patient? Ist der Betroffene ansprechbar, atmet er?
    Die Antworten erleichtern dem Rettungsdienst den Notfallort rasch zu finden und angemessen zu reagieren. Wenn erforderlich leiten Disponenten schon jetzt Sofortmassnahmen an und unterstützen den Anrufer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes telefonisch.

    In der ganzen Schweiz gelten die folgenden Notrufnummern:

    • Sanitätsnotruf 144
    • Feuerwehr 118
    • Polizei 117
    • Rega 1414
    • Vergiftungsauskunft 145
    • Dargebotene Hand 143

    Zusätzlich ist die europäische Notrufnummer 112 in den meisten Kantonen aktiv und erleichtert zum Beispiel Touristen die Alarmierung in Notfallsituationen.

  • Information 

    • Art. 128 StGB stellt unterlassene Hilfeleistung bei Lebensgefahr unter Strafe.
    • Falsche oder nicht indizierte Massnahmen können den Betroffenen verletzen.

    Aber:

    • Keine Verletzung ist schwerwiegender als unterlassene Wiederbelebungsmassnahmen.
    • Bei BLS und AED nach bestem Wissen und Gewissen sind rechtliche Konsequenzen praktisch ausgeschlossen.
  • Information

    • Erste Hilfe beginnt immer mit einer Beurteilung der Situation und des Patienten.
    • Es geht darum zu erkennen, ob der Patient akut bedroht ist und lebensrettende Sofortmassnahmen benötigt.
    • Betroffene lassen sich in drei Gruppen einteilen:

    Ansprechbarer Patient

    • Wach, ansprechbar und in der Lage, zu antworten. Bedürfnisse können geäussert werden.
    • Die Erste Hilfe kann mit dem Betroffenen abgestimmt werden.
    • Meist keine unmittelbare Lebensbedrohung.

    Bewusstloser Patient

    • Bewusstlos ohne Reaktion auf Berührung und lautes Ansprechen, aber mit normaler Atmung.
    • Potenziell lebensbedrohlich.
    • Eine Bewusstlosenlagerung kann lebensrettend sein. Da die Lebensbedrohung Vorrang hat, gilt dies auch bei vermuteter Rückenverletzung. Ziel ist es, die Atemwege frei zu halten. 
    • Der Patient soll bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreut und die Atmung immer wieder geprüft werden.

    Patient im Kreislaufstillstand

    • Bewusstlos ohne Reaktion auf Berührung und lautes Ansprechen.
    • Zudem keine, oder keine normale Atmung erkennbar.
    • Akute Lebensgefahr erfordert sofortige Wiederbelebungsmassnahmen.
    • Alarmierung, Herzmassage, Beatmung und Defibrillation erforderlich.
  • Information

    • Zu Bewusstseinsstörungen kann es durch Verletzung, Erkrankung oder Vergiftung kommen. 
    • Die grösste Gefahr liegt im Ersticken, wenn in Rückenlage die Zunge zurücksinkt und die Atemwege blockiert oder wenn in die Lunge gelangt.

    Erkennen

    • Person liegt regungslos am Boden
    • Reagiert nicht auf Ansprache
    • Kein Öffnen der Augen
    • Keine sonstigen Bewegungen
    • Normale Atmung ist erkennbar

    Handeln

    • Alarmierung des Rettungsdienstes via Notrufnummer 144
    • Bewusstlosenlagerung: um die Atemwege in Seitenlage freizuhalten
    • Wärmeerhalt, zum Beispiel mittels Rettungsdecke (Gold-Silber-Folie)
    • Bleiben Sie danach am Kopf des Patienten und beurteilen Sie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, ob die Atmung normal bleibt.
  • Information

    • Im Rahmen der Ersten Hilfe kann es, v.a. durch Verletzungen und Infektionen, zu Gefahren für Ersthelfer kommen. An oberster Stelle steht immer die eigene Sicherheit. Ersthelfer sollen nicht selber zu Schaden kommen.

    Erkennen

    • Achtung: nicht jede Bedrohung ist auf den ersten Blick erkennbar
    • Ampel-Prinzip berücksichtigen
    • Bei Bedarf Experten beiziehen (z. B. Sicherheitsbeauftragte, Feuerwehr usw.)
    • Mitmenschen und Retter warnen, wenn beispielsweise Rutschgefahr besteht, bzw. Glasscherben, Drogenspritzen o.a. herumliegen
    • Nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit, Betroffene aus dem Gefahrenbereich bergen

    Handeln

    • Handschuhe tragen reduziert das Risiko der Krankheitsübertragung ebenso wie die hygienische Händedesinfektion
    • Bei drohender Gewalt immer sofortiger Rückzug und via 117 Polizei alarmieren
    • Fluchtwege offenhalten
    • Dem Betroffenen / Täter niemals den Rücken zuwenden
    • Ruhig auftreten, ruhig sprechen

    Besonderheiten im Strassenverkehr:

    • Verkehr berücksichtigen (vor dem Aussteigen, Überqueren der Strasse usw.)
    • Auf der Autobahn Schutz hinter der Leitplanke suchen
    • Warnweste tragen
    • Das eigene Fahrzeug zum Absichern der Unfallstelle als Prellbock verwenden
    • Warnblinklicht und Abblendlicht einschalten, Warndreieck aufstellen (innerorts mind. 50 Meter von Unfallort, auf Landstrassen mit erhöhter Geschwindigkeit mind. 100, auf Autobahnen mind. 200 Meter)
  • Information
    Besser als Erste Hilfe leisten zu müssen ist es, Notfälle zu verhindern. Ein grosser Teil der Notfälle vorhersehbar und damit vermeidbar ist! Zur Vermeidung gehört es, Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu reduzieren. Viele Krankheiten lassen sich durch die Lebensweise beeinflussen. So sind viele Risikofaktoren für einen Herz-Kreislaufstillstand (erhöhtes Cholesterin, Rauchen, Bluthochdruck, Übergewicht, Zuckerkrankheit und Bewegungsmangel) z.B. durch bewusste Lebensführung bzw. medizinische Massnahmen beeinflussen. Bezüglich Unfällen bestehen eine ganze Reihe von Präventionsmöglichkeiten:

    • Kein Alkohol am Steuer oder beim Bedienen von Maschinen
    • Angepasste Geschwindigkeiten im Strassenverkehr und auf der Piste
    • Schutzmassnahmen und Ausrüstung wie Helm, Gurten und vieles mehr
  • Information
    Stress ist eine natürliche Reaktion des Körpers auf Druck, Spannung oder Veränderung. Im Zusammenhang mit der Ersten Hilfe erfahren Helfer oftmals negativen Stress durch das Gefühl von Überforderung. Typische Stresszeichen sind Herzfrequenz- und Blutdruckanstieg, Beschleunigung und Vertiefung der Atmung, Unruhe und Konzentrationsstörungen, Schwitzen etc. 
    Als besonders belastend gelten Notfälle mit Kindern, Suizidversuche, Konfrontation mit dem Tod, Hilfeleistungen für Freunde oder Angehörige, eigene Gefährdung, Überforderung der Helfer u.a. 
    Da Stress ein subjektives Phänomen ist, werden ähnliche Situationen von verschiedenen Menschen als unterschiedlich belastend erlebt. 

    Erkennen 
    Die Zeichen einer posttraumatischen Belastungsreaktion sind die normale Reaktion auf aussergewöhnliche Ereignisse. Meist sind sie nach 10 bis 14 Tagen spontan verschwunden. 
    Dauern die Symptome aber länger als vier Wochen an, sollte an eine Posttraumatische Belastungsstörung gedacht und Hilfe zugezogen werden. Dies insbesondere bei Vorliegen folgender Anzeichen:

    • Wiederholtes belastendes Erinnern (Träume, Geräusche, Gerüche, Körperliche Reaktionen, bei Konfrontation mit Ereignissymbolen etc.)
    • Erhöhtes Erregungsniveau mit Schlafstörungen, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten etc.)
    • Wenn Symptome erhebliche Beeinträchtigungen in privaten und beruflichen Bereichen verursachen
  • Informationen
    Das Aufgebot erfolgt meist anhand von Einsatzstichwörtern durch die Sanitätsnotrufzentrale, denn Partnerorganisationen können sich gegenseitig aufbieten (bei Brandalarm kommt beispielsweise automatisch auch die Polizei). Warnwesten / Gilet können Auskunft über Organisation und Funktionen der Personen geben. Den Anweisungen der professionellen Retter ist strikt Folge zu leisten.

    Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst (RD)

    • Meistens ist der RD innerhalb von 10 bis 15 Minuten vor Ort
    • Einweisung erleichtert dem RD, den Einsatzort zu finden
    • Häufig nimmt der RD Hilfe von Ersthelfern und Passanten in Anspruch
    • RD nimmt Informationen von Augenzeugen entgegen, besonders, wenn der Betroffene nicht ansprechbar ist

    Zusammenarbeit mit der Polizei

    • Polizisten verfügen über eine solide Grundausbildung in Erster Hilfe
    • Die Polizei wird bei Arbeits- und Verkehrsunfällen mit Personenschaden meist automatisch aufgeboten
    • Erste Hilfe hat Priorität vor Ermittlungen und Spurensicherung
    • Die Polizei sichert Unfallstellen ab, hält den Weg für Feuerwehr und Rettungsdienst frei und weist bei Bedarf den Rettungshelikopter ein

    Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

    • Milizfeuerwehren benötigen in der Regel einige Minuten zum Ausrücken (Ausgangspunkte sind häufig Arbeits- oder Wohnort)
    • Spezialaufgebote wie Hubretter oder Strassenrettungszug können längere Anfahrtswege haben
    • Feuerwehreinheiten sind streng hierarchisch aufgebaut und jede Einsatzkraft hat eine klar definierte Rolle
    • Die Feuerwehr entscheidet über den Gefahrenbereich und dessen Zutritt

    Zusammenarbeit mit der Luftrettung

    • Die Luftrettung (v.a. die Rega, regional aber auch Air Zermatt oder AAA) übernimmt Transporte in Spitäler, die via Luftweg schneller erreichbar sind (z. B. Spezialklinik, Zentrumsspital)
    • Sie erreicht abgelegene Einsatzorte (Berge, Waldgebiete usw.)
    • Wird in der Regel von Polizei, Feuerwehr oder Pistenrettung eingewiesen
    • Vorsicht: Es besteht Gefahr durch Rotorblätter und Abwinde: Annäherung an den Helikopter nur von vorne mit Blickkontakt zum Piloten und erst wenn die Rotorblätter stehen!
  • Informationen 
    Ein Schlaganfall entsteht durch den Verschluss oder das Einreissen eines Blutgefässes im Gehirn. Ein Schlaganfall ist ein lebensbedrohlicher Notfall. Eine sofortige Alarmierung des Rettungsdienstes ist für den Betroffenen deshalb von grösster Wichtigkeit. 

    Erkennen

    • Gesichtslähmungen: Betroffener kann nicht pfeifen 
    • Halbseitenlähmung: Betroffener kann die Arme nicht seitengleich ausgestreckt halten 
    • Sprachstörungen: Betroffener kann nicht reden oder spricht unklar, verwaschen 

    Handeln

    • Alarmierung des Rettungsdienstes
    • Patienten beruhigen und betreuen, bis der Rettungsdienst vor Ort ist
    • Patienten nach seinem eigenen Bedürfnis in der Lagerung unterstützen
    • Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung stabile Seitenlage und engmaschige Kontrolle der Atmung 
  • Informationen
    Vom Gehirn laufen die Nervenfasern im Rückenmark durch den Wirbelkanal. Durch einen Unfall kann es zu einer Verletzung der knöchernen Wirbelsäule, aber auch des Rückenmarks kommen. Die Folge der Rückenmarksdurchtrennung ist eine Querschnittlähmung.

    Der Unfallmechanismus sollte immer berücksichtigt werden. Im Zweifel, beispielsweise bei bewusstlosen Betroffenen ist davon auszugehen, dass eine potentielle Verletzung der Wirbelsäule vorliegen kann.

    Erkennen

    • Schmerzen in der betroffenen Region des Rückens
    • Ggf. Gefühllosigkeit oder Missempfindungen in den Beinen, unter Umständen auch in den Armen
    • Unfähigkeit, die Beine und allenfalls die Arme zu bewegen
    • Verlust von Temperatur- und Schmerzempfinden in den betroffenen Körperregionen

    Handeln

    • Alarmierung des Rettungsdienstes

    Ansprechbarer Betroffener

    • Nur bewegen, wenn unmittelbar in Gefahr
    • Kopf und Rückenbewegungen unbedingt vermeiden
    • Sofern erlernt, Stabilisieren des Kopf-Hals-Bereichs mit dem Halsschienengriff
    • Bei wachen Betroffenen Helmabnahme durch zwei Helfer, sofern dies erlernt wurde

    Wärmeerhalt
    Bewusstloser Betroffener

    • Stabile Seitenlage auf möglichst ebener und harter Fläche (der Erhalt der lebenswichtigen Funktionen steht an erster Stelle und wird dem Verzicht auf Bewegung der Wirbelsäule vorgezogen)
    • Sofern erlernt, Stabilisieren des Kopf-Hals-Bereichs mit dem Halsschienengriff
    • Bei bewusstlosen Motorradfahrern Helmabnahme auch alleine, um die Überwachung der Atmung zu gewährleisten eine korrekte Seitenlage zu ermöglichen
    • Wärmeerhalt
  • Information 

    • In der Schweiz kommt es jedes Jahr zu rund einem Kreislaufstillstand pro 1000 Einwohner 
    • Weltweit überleben nur rund 10% ein solches Ereignis.

    Handeln Herzdruckmassage:

    • Druckpunkt untere Brustbeinhälfte (=Mitte Brustkorb)
    • Frequenz 100 bis 120/min
    • Kompressionstiefe 5 bis 6 cm
    • Kompression: Beatmung, 30:2
    • Verhältnis Druck : Entlastung, 1:1
    • Immer völlig entlasten
    • Möglichst keine Unterbrechungen
    • Möglichst auf harter Unterlage
    • Wenn möglich alle 2 min wechseln

    Wir wissen heute, dass:

    • eine sofortige Wiederbelebung (Reanimation) die Überlebenschancen verdoppelt;
    • Basismassnahmen inkl. Defibrillation innert 3 bis 5 Minuten Überlebenschancen von über 50 % ermöglichen;
    • jede Minute Verzögerung bei der Defibrillation die Überlebenschancen um rund 10 % reduziert.
    • Also verlieren Sie keine Zeit!
  • Information 

    • "Defibrillation bezeichnet eine Elektroschocktherapie. Diese hat das Ziel, die häufigste Herzrhythmusstörung bei Personen im Kreislaufstillstand zu beenden.
    • Es kommt auf Geschwindigkeit an: Pro Minute verzögerter Defibrillation sinken die Überlebenschancen um rund 10%.
    • Nach dem Einschalten werden die Handlungsschritte nach Sprachanweisung des Gerätes durchgeführt. Angewendet wird ein einzelner Schock, gefolgt von zwei Minuten CPR. Alle 2 Minuten wird der Herzrhythmus vom Gerät erneut überprüft und falls erforderlich, ein weiterer einzelner Schock abgegeben.

    Handeln

    • Zur Anwendung eines Defibrillators Patienten flach und trocken lagern.
    • Elektroden gemäss Abbildung auf dem Brustkorb aufkleben und festdrücken.
    • Sicherheitskontrolle und Warnung vor dem Schock.
    • Es darf niemand den Patienten berühren.
    • Es darf niemand den Patienten berühren.
    • Basismassnahmen durchführen, während die Defibrillation vorbereitet wird.
    • Die Unterbrechung für die Defibrillation muss kurz sein.
    • Nach der Defibrillation sofort mit 30 Herzmassagen fortfahren

    Sicherheitshinweise

    • Um eine sichere Defibrillation zu gewährleisten, müssen einige Grundregeln eingehalten werden:
    • Anwendung nur am bewusstlosen Patienten mit Atemstillstand.
    • Nicht auf leitendem Untergrund oder in explosionsgefährdeter Umgebung.
    • Wenn der Patient im Nassen liegt oder schweissnass ist, ins Trockene ziehen und die Brust abtrocknen.
    • Defibrillation auf Schnee oder Eis ist ungefährlich.
    • Starke Brustbehaarung muss eventuell rasiert werden.
    • Hat der Patient erkennbar einen Herzschrittmacher – Elektroden daneben aufkleben.
    • Trägt der Patient Medikamentenpflaster auf der Brust – Pflaster entfernen und Haut abwischen.
    • Bei schwangeren Frauen sind dagegen keine Besonderheiten zu beachten. 
    • Zur Signalisation von AED-Standorten werden unterschiedliche Piktogramme verwendet. Das hier gezeigte wird für die Schweiz empfohlen.

    Die Reanimation wird so lange durchgeführt, bis

    • professionelle Retter die Massnahmen übernehmen;
    • der Patient wieder normal atmet; 
    • ein Arzt oder das Rettungsteam die Reanimation abbricht oder 
    • die eigene Leistungsgrenze erreicht ist.

Kontaktperson Erste Hilfe

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