Finanzierung
Die Finanzierung der Schweizer Paraplegiker-Forschung (SPF) setzt sich aus drei wesentlichen Quellen zusammen.
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung garantiert die Basisfinanzierung durch einen jährlichen Betriebsbeitrag.
Die zweite Säule der Finanzierung der SPF beruht auf der Bundessubvention nach Art. 15 FIFG (Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation) und auf der Subvention durch den Kanton Luzern in Anlehnung an die Bundessubvention. Die Subvention durch Bund und Kanton erhält die SPF seit 2008 im Rahmen der Anerkennung als ausser-universitäre Forschungsinstitution von nationaler Bedeutung. Die Zuwendung basiert auf jeweils 4-jährigen Subventionsbescheiden, die in einem kompetitiven Verfahren an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beantragt werden und durch den Schweizerischen Wissenschaftsrat (SWR) evaluiert und dem Bund und Kanton empfohlen werden. Die aktuelle Anerkennung und Förderung ist für Periode 2017-2020 zugesprochen.
Die dritte Säule der Finanzierung beruht auf kompetitiv eingeworbenen Forschungsmitteln für spezifische Forschungsprojekte. Wichtige Förderinstitutionen sind hierbei der Schweizerische Nationalfonds (SNF) und die Europäische Kommission (EC) sowie die SUVA im Bereich angewandter Versorgungsfragestellungen. Weitere Beiträge an die SPF ergeben sich aus der Kooperation mit Wirtschaftspartnern und anderen öffentlichen Gemeinwesen.
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