Geschäftsführung
Zusammenarbeitsvertrag mit der Schweizer Paraplegiker-Stiftung
Ein Zusammenarbeitsvertrag regelt die Delegation der Geschäftsführung mit der operativen Abwicklung des Tagesgeschäfts. Die Kommunikations-, Fundraising-, Marketing- und Administrationsaktivitäten der Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS) und der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung (GöV) sind aus Effizienzgründen seit Bestehen der Organisation bei der SPS angesiedelt und nicht zweigeteilt.
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