Teilnahmebedingungen: Verlosung von 50 x 2 Tickets für das Fussballspiel YB vs. Sion
Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt kostenlos über den Newsletter sowie unsere Social-Media-Kanäle. Teilnahmen per Post, E-Mail oder auf anderen Wegen werden nicht berücksichtigt. Es besteht kein Kaufzwang bei einer Teilnahme an der Verlosung.
Die Verlosung startet am 16. Januar 2023 um 20 Uhr. Teilnahmeschluss ist am 23. Januar 2023 um 12 Uhr.
Die Verlosung umfasst 2 Tickets für das Fussballspiel der Berner Young Boys gegen den FC Sion am 11. März 2023.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem Alter von 16 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweizer Paraplegiker-Gruppe sind nicht teilnahmeberechtigt. Mit der Teilnahme an der Verlosung bestätigt die teilnehmende Person die Richtigkeit ihrer Angaben.
Die Tickets werden nach Teilnahmeschluss unter allen teilnehmenden Personen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlost. Bei Auslegungsfragen entscheidet die Schweizer Paraplegiker-Stiftung abschliessend; die Gewinnzuteilung kann nicht angefochten werden. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Die Tickets werden am Tag des Spiels an unserem Stand vor dem Stadion abgegeben. Sollte eine teilnehmende Person den Preis nicht annehmen können oder wollen, verfällt der Gewinn. Der entsprechende Preis wird in diesem Fall erneut verlost.
Pro teilnehmende Person ist maximal ein Gewinn möglich. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Wettbewerb hat keine Verpflichtungen zur Folge. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
Die Teilnehmenden willigen mit ihrer Teilnahme ein, dass ihre Daten von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung für Marketingzwecke verwendet werden können. Für diesen Zweck werden die Daten von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung an die Gönnervereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung weitergegeben und zur Nutzung überlassen. Die Teilnehmenden sind jederzeit berechtigt, der Schweizer Paraplegiker-Stiftung oder der Gönnervereinigung die Verwendung der Adressdaten zu untersagen.