Angebot Ernährungstherapie und -beratung

Indikationen für Ernährungstherapie und -beratung

  • Unterernährung, Fehl- und Mangelernährung
  • Dekubitus, Wundheilungsstörungen
  • Kau- oder Schluckstörung (Dysphagie)
  • Künstliche Ernährung (Enterale/Parenterale Ernährung)
  • Optimierung des Darmmanagements oder Erkrankungen des Verdauungssystems (wie zum Beispiel Reflux, Gastritis, Darmentzündungen), Ernährung bei Stoma
  • Adipositas, Übergewicht / Gewichtsmanagement
  • Stoffwechselstörungen (Diabetes mellitus, Hypercholesterinämie, Hyperurikämie, ...)
  • Nierenerkrankungen
  • Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen (z. B. Laktoseintoleranz, Zöliakie)

Zudem empfohlen bei:

  • Erstrehabilitation nach frisch erlittener Querschnittlähmung oder querschnittähnlichen Syndromen

Stationär

Die Anmeldung erfolgt durch die Ärztin oder den Arzt bei ernährungsmedizinischer Indikation.

Vorgehen

Im Mittelpunkt steht das ausführliche Gespräch mit der Klärung von Fragen, Bedürfnissen und Möglichkeiten unter Berücksichtigung der individuellen Ernährungs- und Lebensweise der Betroffenen. Nach Identifikation einer Ernährungsdiagnose werden Ziele und Massnahmen definiert.
Die Interventionen werden in Absprache mit dem ärztlichen Personal, der Pflege und bei Bedarf mit der Logopädie eingeleitet. Es wird zudem eng mit dem Küchenpersonal und Hotelservice zusammengearbeitet.
Mit den Betroffenen zusammen werden die Massnahmen und die Umsetzung laufend überprüft und angepasst.

Tools

Der Abteilung stehen folgende Tools zur optimalen Betreuung zur Verfügung:

  • Ausführliche Anamnese
  • Formeln zur Bedarfsberechnung
  • Indirekte Kalorimetrie (Messung des Kalorienbedarfs)
  • Bio Impedanz Analyse (Messung der Körperzusammensetzung)
  • Interpretation des Ernährungszustandes (zum Beispiel im Labor)

Ambulant

Falls eine Weiterbetreuung nach stationärem Aufenthalt erwünscht und ernährungsmedizinisch indiziert ist, organisieren wir bei Bedarf eine Überweisung an eine Fachstelle in Ihrer Nähe.

Für eine ambulante Betreuung steht die Abteilung Ernährungsberatung -therapie bei querschnittspezifischen Problemen zur Verfügung (siehe unter Indikationen). Die SVDE-Verordnung (offizielles Verordnungsformular) muss von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt werden, die Kosten werden bei gegebener Indikation von der Krankenkasse übernommen.

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