Eingliederungsberatung
Die Rückkehr ins Arbeitsleben nach einer Querschnittlähmung bringt viele Unsicherheiten mit sich. Doch bereits während der Erstrehabilitation kann die Auseinandersetzung mit beruflichen Themen den Wiedereinstieg erleichtern. Die Eingliederungsberatung unterstützt Betroffene dabei, den Schritt zurück in den Arbeitsmarkt zu meistern.
Massgeschneiderte Wiedereingliederung
Im Auftrag der IV hilft die Eingliederungsberatung Menschen mit Querschnittlähmung, ihre berufliche Wiedereingliederung zu planen. Dabei werden die individuelle Arbeits- und Ausbildungssituation sowie berufliche Fähigkeiten und Potenziale erfasst. Gemeinsam mit den Betroffenen, Arbeitgebenden, dem Behandlungsteam und den Sozialversicherungen wird ein maßgeschneiderter Eingliederungsvorschlag erarbeitet, der den langfristigen Erfolg sichert.- Prüfen einer möglichen Rückkehr zu angepassten Tätigkeiten beim bestehenden Arbeitgeber bzw. der bestehenden Arbeitgeberin oder Wiederaufnahme der Ausbildung
- Abgleichen des angestammten Job-/Ausbildungsprofils mit den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Person unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation
- Abklärung, Training und Erprobung von berufs- und arbeitsmarktbezogenen Tätigkeitsbereichen
- Ergreifen von Massnahmen zum Erhalt des Arbeits-/Ausbildungsplatzes oder zur Findung einer Umplatzierung in bestehendem oder neuem Betrieb mit angepassten Tätigkeiten (z.B. Gespräche mit Arbeitgebenden, PC-Hilfsmitteltraining, etc.)
- Schulische Vorbereitung auf die Rückkehr in die angestammte Ausbildung
- Erarbeiten eines nachhaltigen beruflichen Eingliederungsvorschlags mit den involvierten Systempartnerinnen und Systempartnern
Job Matching Tool
In der Eingliederungsberatung nutzen wir standardisierte Erfassungsinstrumente, darunter das «Job Matching»-Tool. Dieses wurde in der Schweizer Paraplegiker-Forschung entwickelt und vergleicht die Fähigkeiten der Klientinnen und Klienten mit den Anforderungen ihrer beruflichen Tätigkeit.

Mitglied werden
Mitglied werdenWerden Sie jetzt Mitglied und erhalten Sie im Ernstfall 250 000 Franken.