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Spendenfonds

Spenden und Nachlässe können auf Wunsch einem Fonds zugeordnet werden. Jedem Fonds ist ein genau bestimmter Zweck hinterlegt. Damit stellt die Schweizer Paraplegiker-Stiftung sicher, dass Ihre Interessen und ganz persönlichen Werte langfristig berücksichtigt werden.

Ihre Vorteile bei der Wahl eines Fonds für Ihre Spende oder Ihren Nachlass:

  • Alle Fondsmittel kommen ausschliesslich Projekten und Dienstleistungen von querschnittgelähmten Menschen in der Schweiz zugute.
  • Jährlich wird ein testierter Rapport erstellt, der die Mittelverwendung Ihres Nachlasses aufzeigt.
  • Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung kommuniziert regelmässig und transparent über ihre Fonds-Tätigkeiten. Sie erhalten jederzeit Auskunft darüber, wie Ihre Zuwendung eingesetzt wird.
  • Administrative Kosten entfallen, da der laufende Betrieb der Schweizer Paraplegiker-Stiftung über die Mitgliederbeiträge der Gönner-Vereinigung gedeckt wird.
Spendenfonds Visite SPZ

Ganzheitliche Rehabilitation von Querschnittgelähmten im Schweizer Paraplegiker-Zentrum.

Mit der Wahl des Fonds bestimmen Sie selbst, wie Sie querschnittgelähmte Menschen begünstigen wollen.

Fondsstruktur der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

  • Sie können Ihre Spende oder Ihren Nachlass nach Ihrem Wunsch einem Themen-Fonds zuweisen. Innerhalb des Themen-Fonds wird Ihr Beitrag für ausgewählte Innovations- und Entwicklungsprojekte eingesetzt. Der grösstmögliche und direkte Nutzen für querschnittgelähmte Menschen steht an erster Stelle. Mit einem Themen-Fonds können Sie in einem für Sie wichtigen Bereich Konkretes bewirken.

    Aktuell können folgende Themen-Fonds unterstützt werden:

    Themen-Fonds haben zugehörige Spenden-Projekte und diverse Unterfonds.

  • Eine Querschnittlähmung ist mit hohen Folgekosten verbunden. Direkthilfe ist dort notwendig, wo eine Versicherung oder eine Krankenkasse diese Folgekosten und weitere Bedürfnisse eines Querschnittgelähmten nicht vollumfänglich deckt. Dies ist oftmals der Fall bei der Anschaffung eines Rollstuhls, eines Beatmungsgeräts, bei einem Wohnungsbau oder medizinischen Leistungen.

    Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung übernimmt Direkthilfebeiträge, wenn eine Rollstuhlfahrerin oder ein Rollstuhlfahrer nicht oder nur teilweise in der Lage ist, die erforderliche Leistung selbst zu finanzieren. Bei der Prüfung eines eingereichten Gesuchs werden die Einkommens- und Vermögenverhältnisse der Gesuchstellerinnen - und -steller  mitberücksichtigt. Jährlich werden rund 1000 Direkthilfegesuche gutgeheissen.

  • Ein Namen-Fonds trägt einen von Ihnen bestimmten Namen und erfüllt einen nach Ihren Vorstellungen definierten Zweck innerhalb des Leistungsnetzes des Schweizer Paraplegiker-Stiftung.

    Diese Fondsvariante kann aufgrund des Sonderaufwandes erst ab einem Betrag von CHF 500 000 angeboten werden. Der Namen-Fonds wird von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung entsprechend den festgelegten Richtlinien verwaltet und in der Jahresrechnung separat ausgewiesen.

    Die Verwendung der Gelder aus einem Namen-Fonds wird mit dem Fondsgründer individuell und schriftlich vereinbart oder gemäss einer Verfügung in einem Testament verbindlich festgesetzt.

Anfragen und Kontakt